Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abzug von Fahrtkosten gilt es einige Details zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen mehrere Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.