Zu Beginn des Jahres stehen Sie erneut vor der gleichen Aufgabe: die erforderliche Steuererklärung sollte angefertigt werden! Auch die selbe Unsicherheit tritt auf: „Habe ich in der Tat alles wahrheitsgemäss, lückenlos und fristgemäss ausgefüllt?“.
Sparen Sie sich diesen Stress doch einfach! Was für Sie ausschliesslich eine lästige Verpflichtung ist, ist für uns der professionelle Alltag. Daher können wir Ihnen unseren Service auch zu äusserst günstigen Preisen anbieten und Sie profitieren von unserer gesammelten Erfahrung im Bereich der Steuererklärung speziell für den Kanton Glarus.
Lassen Sie Ihre Steuererklärung für 2022 besser von unseren spezialisierten Steuerberatern ausfüllen. So vermeiden Sie unnötige Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung und Sie profitieren von allen verbuchbaren Abzügen, die Ihnen zustehen.
Das Anfertigen der Einkommensteuererklärung muss nicht teuer sein. Im Gegenteil: Ab 95 Franken erledigen wir die aufwendige Arbeit für Sie und kümmern uns um Ihre komplette Steuererklärung in Glarus Süd. Die meisten unserer Kunden spart durch unseren Rundum-Service signifikant mehr Geld ein und profitieren obendrein unter anderen von:
Laufender Anpassung an gesetzliche Vorschriften
Garantierte Einhaltung von Fristen und Terminen
Steuerberatung inklusive Abhol- und Bringservice
Abzug ALLER Kosten von der Steuer
Doch dies ist noch längst nicht alles. Erfahren Sie, wieso Sie bevorzugt noch heute unsere Berater für den Kanton Glarus konsultieren sollten.
Unser Service im DetailBei unserer Ausgestaltung der Preise setzen wir auf maximale Transparenz.
Persönliche Korrespondenz im Kanton Glarus
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
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Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
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Auswertung Ihrer Unterlagen
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Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Glarus
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Die Verpflichtung zur Einreichung der jährlichen Steuererklärung gilt grundsätzlich für volljährige Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Glarus. Angestellte wie auch Selbstständige sollten aus diesem Grund ihre entsprechenden Steuererklärungen für das Jahr 2022 bis spätestens zum 31. März 2023 beim zuständigen Steueramt eingereicht haben.
Sowohl Ehepaareund eingetragene Partnerschaften werden gemeinsam besteuert. Hierbei muss eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben werden.
Da das Schweizer Steuerrecht eine Vielzahl an Bestimmungen einschliessent, kann das Beiziehen eines Steuerberaters sinnvoll sein. Ein guter Steuerberater hilft, sämtliche zulässigen Abzugsmöglichkeiten zu erkennen, richtig zu kontieren und insgesamt Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden.
So viel Zeit bleibt Ihnen, um die Steuererklärung für das Jahr 2022 im Kanton Glarus einzureichen:
Steuerberatung muss nicht teuer sein. Holen Sie noch heute Ihr unverbindliches und absolut kostenloses Angebot bei uns ein.